Der Sehtest nach § 67 FeV
Wir sind eine amtlich anerkannte Führerschein Sehteststelle nach § 67 FeV.
Dies berechtigt uns den speziellen Führerschein Sehtest durchzuführen.
Nach Abschluss des Kurses haben Sie die Möglichkeit den amtlich anerkannten Führerschein Sehtest zu absolvieren.
- Wir vermerken die gemessene Sehleistung mit oder ohne Sehhilfe.
- Wir stellen ihre benötigte Bescheinigung sofort aus.
Damit wir für Sie am Kurstag den Sehtest durchführen können, sollten Sie folgendes mitbringen:
- Reisepass, Kinder oder Personalausweis
- Gegebenenfalls vorhandene Sehhilfe: Kontaktlinsen oder Brille
Die anfallende Gebühr ist bundesweit einheitlich und durch die Gebührenordnung des Bundes festgelegt.
Durchgeführt wird der Sehtest an einem bon Optik Sehtestgerät : bon FT-2