Erste Hilfe ‚Ausbildung‘
Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer nach BGV A1
Die Aus- und Fortbildung richtet sich nach der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ – BGV A1. Erst nach der Teilnahme an einem solchen Kurs darf der Betrieb den Mitarbeiter als Ersthelfer einsetzen und wird von der BG anerkannt. Der Ausbildungslehrgang umfasst mindestens 16 Unterrichtseinheiten (8 Doppelstunden), wobei eine Unterrichtseinheit 45 Minuten dauert.
Aus dem Inhalt der Ausbildung (BGV A1)
• Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen / Notfällen
• Rechtsgrundlagen der Ersten Hilfe
• Prüfen der Vitalfunktionen / Störungen des Bewusstseins
• Störungen von Atmung und Kreislauf (Herzinfarkt, Schlaganfall…)
• Knochenbrüche und Gelenkverletzungen
• Bauchverletzungen / Wunden / bedrohliche Blutungen/Schock
• Verbrennungen / thermische Schäden
• Vergiftungen / Verätzungen
• Unfälle durch elektrischen Strom
• Frühdefibrillation in der betrieblichen Ersten Hilfe
Die Kosten der Lehrgänge für die Ausbildung Ihrer betrieblichen Ersthelfer werden von den Unfallversicherungsträgern (UKV) oder Berufsgenossenschaften (BG) auf Antrag übernommen.
Sollten wir Ihr Interesse an einer Schulung geweckt haben, wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular an uns.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage