Erste Hilfe ‚Fortbildung‘
Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer nach BGV A1
Die Berufsgenossenschaft fordert ,nach BGV A1, eine regelmäßige Schulung der betrieblichen Ersthelfer. Alle zwei Jahre erfolgt dies über eine EH – Fortbildung, wobei die Inhalte der Ersten Hilfe aufgefrischt werden. Die Fortbildung umfasst vier Doppelstunden, wobei eine Doppelstunde 90 Minuten dauert.
Aus dem Inhalt der Fortbildung (nach BGV A1)
• Prüfen der Vitalfunktionen / Störungen des Bewusstseins
• Störungen von Atmung und Kreislauf (Herzinfarkt, Schlaganfall…)
• Knochenbrüche und Gelenkverletzungen
• Bauchverletzungen / Wunden / bedrohliche Blutungen/Schock
• Verbrennungen / thermische Schäden
• Vergiftungen / Verätzungen
• Unfälle durch elektrischen Strom
• Frühdefibrillation in der betrieblichen ersten Hilfe
Die Kosten der Lehrgänge für die Aus- und Fortbildungen Ihrer betrieblichen Ersthelfer werden von den Unfallversicherungsträgern (UKV) oder Berufsgenossenschaften (BG) auf Antrag übernommen.
Sollten wir Ihr Interesse an einer Schulung geweckt haben, wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular an uns.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.