Der Sehtest nach § 67 FeV

Wir sind eine amtlich anerkannte Führerschein Sehteststelle nach § 67 FeV.
Dies berechtigt uns den speziellen Führerschein Sehtest durchzuführen.

Nach Abschluss des Kurses haben Sie die Möglichkeit den amtlich anerkannten Führerschein Sehtest zu absolvieren.

  • Wir vermerken die gemessene Sehleistung mit oder ohne Sehhilfe.
  • Wir stellen ihre benötigte Bescheinigung sofort aus.

Damit wir für Sie am Kurstag den Sehtest durchführen können, sollten Sie folgendes mitbringen:

  • Reisepass, Kinder oder Personalausweis
  • Gegebenenfalls vorhandene Sehhilfe: Kontaktlinsen oder Brille

Die anfallende Gebühr ist bundesweit einheitlich und durch die Gebührenordnung des Bundes festgelegt.

Durchgeführt wird der Sehtest an einem bon Optik Sehtestgerät : bon FT-2